Neuwertung der Clubs

Clubs werden künftig baurechtlich nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen kultureller Zwecke angesehen Eine gute Nachricht für Musikclubs, deren Fokus auf Künstlerinnen und Künstlern, Nachwuchs sowie Programmkuratierung liegt: Sie werden künftig baurechtlich nicht mehr wie Bordelle, Wettbüros und Spielhallen als Vergnügungsstätten eingestuft. Das hat ein Änderungsantrag vom Clubkombinat Hamburg und der LiveKomm bewirkt, der … Neuwertung der Clubs weiterlesen