Clubs werden künftig baurechtlich nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen kultureller Zwecke angesehen Eine gute Nachricht für Musikclubs, deren Fokus auf Künstlerinnen und Künstlern, Nachwuchs sowie Programmkuratierung liegt: Sie werden künftig baurechtlich nicht mehr wie Bordelle, Wettbüros und Spielhallen als Vergnügungsstätten eingestuft. Das hat ein Änderungsantrag vom Clubkombinat Hamburg und der LiveKomm bewirkt, der … Neuwertung der Clubs weiterlesen
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