Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet „Auftrag“ oder „Abschluss“ den Vertrag mit dem Verlag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen oder sonstiger Insertionen in den Publikationen des Verlages, seien sie gedruckt oder elektronisch.

2. Erteilte Aufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen vereinbart, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, wobei die erste Anzeige innerhalb des ersten Jahres abzurufen und zu veröffentlichen ist.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftragsgeber befugt, über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Anzeigen innerhalb des in Ziffer 2. beschriebenen Zeitrahmens abzurufen.

4.1 Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts pflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurück zu vergüten.

4.2 Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder, wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.

5.1 Aufträge zu Insertionen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben, in bestimmten Zeiträumen oder an bestimmten Plätzen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss informiert werden kann, falls der Auftrag in der gewünschten Weise nicht ausgeführt werden kann.

5.2 Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

6. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von für die Insertion bestimmter Texte, Bilder und sonstiger Gestaltungselemente. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Insertionen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als solche vom Verlag kenntlich gemacht.

8.1 Der Verlag behält es sich vor, Insertionen, auch einzelne Anzeigenabrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden.

8.2 Beilagenaufträge sind erst nach der Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung durch den Verlag bindend. Beilagen, die durch Form oder Aufmachung beim Betrachter den Eindruck eines Bestandteils der Publikation erwecken, oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9.1 Für die rechtzeitige Lieferung von Texten und/oder einwandfreier Insertionsunterlagen wie Druckvorlagen oder Beilagen etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.

9.2 Der Verlag gewährleistet die für die belegten Publikationen übliche Druck- oder Wiedergabequalität im Rahmen der durch die Insertionsvorlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber kann bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Insertion nur entweder eine einwandfreie Ersatzinsertion oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Insertion beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnungen und Belegen geltend gemacht werden. Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

11. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der an den Verlag zurückgeleiteten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der von ihm bei der Lieferung der Korrekturabzüge gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind bei den Druckpublikationen keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zu Grunde gelegt

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und gegebenenfalls Beleg spätestens vierzehn Tage nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht eine kürzere Frist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die Einziehungskosten sowie Zinsen in Höhe der banküblichen Dispositionskredite berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Insertionen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zahlungsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche erwachsen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch bei gedruckten Publikationen einen Anzeigenbeleg. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrags es rechtfertigen, werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

16. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und zwar bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren um 20 v. H. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber vom Absinken der Auflage rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, so dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können.

18. Im Falle gänzlichen oder teilweise Nichterscheinens der Publikation (Zeitschrift oder online) und somit der Insertion infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw. Beilagen kein Schadensersatz geleistet.

19. Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen oder die nicht termingerechte Lieferung von Vorlagen kann Auswirkungen auf die Wiedergabequalität und die Platzierung haben und schließt spätere Reklamationen aus. Der Verlag behält sich die Berechnung eventuell entstehender Mehrkosten vor.

20. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weiterleitung der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibe- und Eilbriefe werden nur auf normalem Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

21. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet nach drei Monaten nach Erfüllung des Auftrages.

22. Mit Anlieferung der Insertionsvorlagen versichert der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die mitgelieferten Schriften zum Zwecke der Veröffentlichung zu benutzen.

23. Eine Änderung der Preisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach Bekanntgabe.

24. Für alle Anzeigenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der Preisliste und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich.

25. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg