Kommentar zum BVerfG-Urteil bei Hochrisikospielen: Zahlen, bitte!

Am 14. Januar 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Bundesländer die Polizeikosten für Hochrisikospiele im Profifußball den Vereinen in Rechnung stellen dürfen. Das ist richtig – und doch falsch
Die Wege zu Fußballstadien – hier zum Hamburger Volksparkstadion – sind bei sogenannten Hochrisikospielen gesäumt von Polizeikräften (©Erik Brandt-Höge)

Ist schon eine Weile her, genauer: zehn Jahre. Der HSV spielte noch im deutschen Fußballoberhaus und traf in Bremen auf den SV Werder. Nordderby. Hochrisikospiel. Polizei in der ganzen Stadt. Kosten für den Einsatz: schlappe 425.000 Euro. Zu viel für das Bundesland Bremen, das die Rechnung an die Deutsche Fußball Liga weiterleitete. Sollte doch Werder zahlen. Ein Rechtsstreit entfachte. Bis zum 14. Januar 2025. Dann urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Rechnungen wie die genannte sind korrekt, Vereine dürfen für die Sicherheit rund um Hochrisikospiele zur Kasse gebeten werden. Das ist ebenso vernünftig wie unfair.

Vernünftig, weil der Supergutverdiener namens Profifußball eben nur so supergut verdienen kann, weil ihm der Rücken freigehalten wird – und zwar von der Polizei. Klar, Fußballer und Fußballfunktionäre können nichts für potenzielle Kloppereien rund um Hauptbahnhöfe und auf Wegen zu Stadien. Die meisten Steuerzahler aber auch nicht, und die müssen für die Sicherheit aufkommen, wenn die Vereine es nicht tun. Und unfair, denn das angesprochene Milliardengeschäft Fußball schießt locker die für Hochrisikospiele aufkommenden Polizeikosten in die Steuerkasse. Zudem bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes Bundesland für sich entscheiden darf, ob es die Kosten für Hochrisikospiele in Rechnung stellt. Einige Vereine trifft es also hart, andere womöglich gar nicht. Das wirkt sich negativ auf den sportlichen Wettbewerb aus, den es ja nun auch noch gibt. Im schlimmsten Fall wird es existenzbedrohend. Ein Schwarz-Weiß-Denken sollte es in dieser Angelegenheit nicht geben. Genau das gibt es aber – zumindest in Karlsruhe.

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