Der Bioapfelbauer Claus Blohm und seine Kinder verklagen die Bundesregierung, weil sie ihr Klimaziel 2020 nicht einhält. Der Vorwurf: Die Tatenlosigkeit gefährde die Existenz der Familie. Ein Besuch im Alten Land
Text: Ulrich Thiele
Foto (o.): Gordon Welters – Greenpeace
Es regnet, Gott sei Dank. Der April war warm und trocken, das milde Wetter hat dieses Jahr schon früh die ersten Mücken ins Freie gelockt. Meteorologen befürchten einen weiteren Dürresommer. An diesem Samstag kurz vor Maibeginn hängt aber ein grauer Wolkenteppich tief über Claus Blohms Apfelplantage in Guderhandviertel im Alten Land und lässt seine Schauer los. „Das reicht längst nicht“, sagt der Bioapfelbauer mit dem unverkennbar norddeutschen Einschlag trocken, als er mit seinem bunt bemalten Subaru-Kleinbus über die Felder zum Schalter des Bewässerungssystem fährt. „Wir brauchen 50 Liter, damit wir wieder durchsuppt sind.“
„Der Klimawandel bedroht meine Existenz“
Überhaupt: Was heißt hier „Gott sei Dank“? Mit göttlicher Fügung haben die schwierigen Bedingungen wenig zu tun. „Der Klimawandel bedroht meine Existenz“, sagt Blohm. Seit 1560 steht die Familie Blohm in den Kirchenbüchern, auf 21 Hektar baut der 62-Jährige mit der Unterstützung seiner beiden Kinder Johannes (28) und Franziska (26) Äpfel, Birnen und Pflaumen an.
Doch der Obstbau wird immer beschwerlicher. Laut Informationen der Umweltorganisation Greenpeace ist die Durchschnittstemperatur im Alten Land in den vergangenen 30 Jahren um einen Grad gestiegen. Für die Bauern in Nordeuropas größtem Obstanbaugebiet hat das schwerwiegende Folgen: Der Schädlingsbefall nimmt zu, unberechenbare Extremwetter-Phänomene häufen sich. Laut eigenen Angaben macht Blohm Ernteverluste von bis zu 30 Prozent.
Im Frühjahr 2017 führten die starken Regenfälle zu Staunässe auf dem Boden, wodurch die Erde aufgeweicht ist und seine Bäume umkippten. Ein Jahr später kam der Hitzesommer und hinterließ einen Sonnenbrand auf den Äpfeln. Bedeutet: dunkle Flecken und ledrige Schalen. Hinzu kommen die sich verbreitenden Apfelwickler – Schmetterlingsraupen, die sich in das Fruchtfleisch bohren. Wegen des milden Klimas fühlen sich die Schädlinge neuerdings auch im Norden wohl.
Mit Pestiziden darf Blohm sie nicht bekämpfen, seitdem er 1999 den Betrieb auf Bio umsattelte – als einer der ersten unter den insgesamt rund 650 Obstbauern im Alten Land. Den Hauptverantwortlichen für ihre bedrohte Existenz sehen die Blohms in niemand Geringerem als der Bundesregierung.
Claus Blohm und seine beiden Kinder Johannes und Franziska / Foto: Gordon Welters – Greenpeace
Gemeinsam mit zwei weiteren Bauernfamilien und Greenpeace im Rücken ziehen sie deswegen gegen eben diese vor Gericht. Vergangenen Oktober reichten sie beim Verwaltungsgericht Berlin eine Verbandsklage ein, um die Regierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels 2020 zu zwingen – inklusive nachträglichen Kompensationen.
Zur Erinnerung: 2007 beschloss die erste unter Kanzlerin Angela Merkel geführte Große Koalition, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. 2016 wurde das Vorhaben mit dem „Klimaschutzplan 2050“ ergänzt: Bis 2030 sollten die Emissionen um 55, bis 2040 um 70 und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gesenkt worden sein.
Doch mit dem aktuellen Koalitionsvertrag kam die Ernüchterung: Der 2020-Plan solle nur noch so weit wie möglich erreicht werden, heißt es darin. Im aktuellen Klimaschutzbericht rechnet die Bundesregierung nur noch mit einer Minderung der Treibhausgasemissionen um ungefähr 32 Prozent – also acht Prozent weniger als ursprünglich vorgesehen.
Eingriff in die Grundrechte
In der Anklageschrift werfen die drei Bauernfamilien und Greenpeace der Regierung vor, ihre Handlungen „ohne gesetzliche Grundlage oder Rechtfertigung“ eingestellt zu haben. Dies sei ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte der Kläger auf Leben und Gesundheit, Berufsfreiheit und Eigentumsgewährleistung, das Kabinett Merkel vernachlässige die Schutzpflichten gegenüber seinen Bürgern. Neben der Verletzung der Grundrechte verstoße die Bundesregierung zudem auch gegen europäisches Umweltrecht. Denn die Versprechen seien auch die Grundlage für internationale Verpflichtungen: das 2030-Ziel auf EU-Ebene und das Paris-Abkommen.
„Die Regierung verfehlt ihr Klimaziel krachend und versucht auch gar nicht mehr, das Versäumte nachzuholen“, sagt Anike Peters von Greenpeace. Die Diplom-Ingenieurin für Umweltverfahrenstechnik unterstützt die Familie Blohm bei der Klage. Schon als die Bundesregierung parallel zum wiederholt bekräftigten Versprechen neue Kohlekraftwerke plante und baute, habe Greenpeace gemahnt, dass eine echte Energiewende nicht mit dem Festhalten an der Kohlekraft vereinbar sei, sagt sie.
Ein Beispiel steht in Hamburg vor der Tür: Ab 2007 entstand in Moorburg ein neues Kohlekraftwerk. Peters ist sicher: „Wenn der Klimaschutz weiterhin verzögert wird, dann rast unsere ganze Erde und damit auch Deutschland auf eine Katastrophe zu.“ Der Dürresommer 2018 sei nur ein Vorgeschmack gewesen – Unwetter, verdorrte Ernten und ausgetrocknete Flüsse würden zur Normalität werden, mit Folgen von unvorstellbarem Ausmaß.
Dabei sei es durchaus möglich, die Klimaziele zu erreichen, sagt sie, das von Greenpeace beauftrage Energieszenario „2030 kohlefrei“ des Fraunhofer Instituts bestätige dies. Demnach könne die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 Kohlekraftwerke gänzlich durch Gaskraftwerke sowie Solar- und Windkraftanlagen ersetzen und so das Klimaziel 2020 erreichen. Bis zum Jahr 2030 würde der CO2-Ausstoß zudem so weit sinken, dass Deutschland seinen Beitrag zum Pariser Klimaabkommen leisten könnte, den weltweiten Temperaturanstieg bei 1,5 Grad zu stabilisieren. Die Stromversorgung würde dabei nicht gefährdet werden, heißt es.
Stephan Gamm von der CDU ist Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und Fachsprecher seiner Fraktion für Umwelt und Energie. Er hält die Vorwürfe für ungerechtfertigt. „Von einem Einstellen der Handlungen der Bundesregierung kann keine Rede sein“, sagt er.
„Erst wenn alle an einem Strang ziehen“
Die Erreichung der Klimaziele sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und könne nicht von oben verordnet werden. „Gerade Teile der Umweltschützer und die Grünen müssen sich die Frage gefallen lassen, ob es nicht unredlich ist, den Ausbau der erneuerbaren Energie vehement zu fordern und gleichzeitig den Ausbau der Übertragungsnetze – Stromautobahnen – bei jeder Gelegenheit auf lokaler Ebene mit allen Mitteln zu bekämpfen“, kritisiert er. Dies habe dazu geführt, dass Deutschland mit dem Ausbau der Netze zehn Jahre zurückliege und allein im letzten Jahr 1,3 Milliarden Euro für nicht genutzten Ökostrom gezahlt werden mussten.
„Erst wenn alle an einem Strang ziehen, werden wir unsere ambitionierten Klimaziele erreichen können.“ Es könnten nicht ohne Sinn und Verstand radikale Maßnahmen umgesetzt und dadurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes in Gefahr gebracht werden. „Gerade unsere wirtschaftliche Stärke ermöglicht erst den hohen Standard in Umwelt-, Arten- und Klimaschutz“, so Gamm.
Auf das Argument der Wirtschaftskraft angesprochen, reagiert Anike Peters mit einem empörten Lachen. „In all den Geschäften, die heute getätigt werden, sind die finanziellen Folgen der Klimakrise durch die Nutzung fossiler Energieträger noch gar nicht mit einberechnet.“ Man müsse sich allein den Braunkohleabbau im Rheinland und der Lausitz ansehen: „Da wird seit Jahrzehnten der Grundwasserspiegel künstlich abgesenkt und die Pumpen müssen noch weitere Jahrzehnte laufen, bis alles wieder im Gleichgewicht ist – das sind Folgekosten, die noch gar nicht abschätzbar sind“, entgegnet sie.
Die Idylle trügt: Blohms Plantage ist wachsenden Gefahren ausgesetzt / Foto: Fred Dott – GreenpeaceDie Versprechen der Bundesregierung sind nicht verbindlich, Kabinettsbeschlüsse sind keine Verwaltungsgepflogenheiten – normalerweise. Die Frage ist: Kann es dennoch rechtlich relevant sein, wenn die Regierung ihre Versprechen nicht einhält?
Ja, ist Roda Verheyen in diesem Fall überzeugt. Die auf Umwelt- und Völkerrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Hamburg vertritt die Familie Blohm. Sie sagt: „Das Versprechen ist die Grundlage mehrerer Gesetze für die Energiewende, die viel Geld gekostet haben – zum Beispiel das Strommarktgesetz 2014 mit der Einführung der teuren Stilllegungsreserve im Energiewirtschaftsgesetz. Man kann hier von einer Selbstbindung der Verwaltung sprechen.“
Die Rechte einzelner Betroffener und der Umweltschutz generell sind Verheyens große Themen. Sie arbeitet in einer Kanzlei nahe der Alster und vertritt Bauern aus aller Welt. Ihr wohl aufsehenerregendster Prozess ist jener des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen den Großkonzern RWE, Deutschlands zweitgrößter Stromversorger und einer der größten CO2-Verursacher weltweit.
Über der Heimatstadt von Lliuya in den peruanischen Anden schmilzt ein Gletscher. Der Bauer befürchtet deswegen, dass sein Haus überschwemmt werden könnte. Weil RWE seit Jahrzehnten in großem Stil Kohle verbrenne und damit zur Erderwärmung beitrage, müsse der Konzern dem Bauern finanziell helfen, sich vor den Fluten zu schützen, sagt Verheyen.
Die Regierung schweigt
Die Klage der Blohms ist vor einem deutschen Gericht Neuland. Doch sie kommt in einer Zeit, in der die Anzahl der Klimaklagen zunimmt. Als die Familie vergangenen Oktober ihre Klage einreichte, verlangten von den weltweit 1.160 klimabezogenen Klagen 77 mehr Klimaschutz von Regierungen. In den Niederlanden wurde letztes Jahr die Klage einer Stiftung für Nachhaltigkeit zugelassen, die der Regierung vorschreibt, bis 2020 die CO2-Emissionen um 25 Prozent gegenüber 1990 zu verringern.
So weit ist es mit der Vollzugsklage der Familie Blohm noch nicht. Der Prozess kommt schleppend voran. Die Anwälte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben bereits zum zweiten Mal eine Verlängerung der Prüfungsfrist bis Mitte Juni beantragt, man habe einige Unterlagen erst im März erhalten. „Das passt ins Bild dieser sich vorm Klimaschutz wegduckenden Bundesregierung – sie taktiert und betreibt eine klare Verzögerungspolitik“, glaubt Anike Peters, schließlich habe man die Unterlagen bereits im Oktober eingereicht.
Auf Anfrage beim Bundesumweltministerium antwortet ein Sprecher, man wolle, wie bei laufenden Verfahren üblich, zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zu den detaillierten Vorwürfen treffen. „Es ist aber das gute Recht von Greenpeace und den Familien, vor Gericht zu ziehen und auf diese Weise öffentliche Aufmerksamkeit zu suchen und Druck zu machen.“
Die Klimaschutzanstrengungen Deutschlands hätten durchaus Fortschritte gebracht, sagt er, aber eben noch nicht zum Erreichen der Ziele geführt. „Deshalb konzentrieren wir uns darauf, beim Klimaschutz wieder nach vorne zu kommen.“ Die Klimaschützer und die Regierung eine also dasselbe Ziel. „Zu prüfen, ob die Klage gerechtfertigt ist oder nicht, ist jedoch Sache der Gerichte, hier mischen wir uns nicht ein.“ Bedeutet für Familie Blohm: abwarten und Kaffee trinken.
Schwieriger Schritt
Zurück nach Guderhandviertel ins Alte Land. Claus, Johannes und Franziska Blohm sitzen bei Kaffee am Küchentisch, sichtlich erschöpft. Claus Blohm ist auch am Wochenende permanent auf Zack, gerade ist er von einem Kontrollgang über die Plantage zurückgekehrt. Später erwartet die Familie noch einen von Greenpeace beauftragten Fotografen, der Bilder für die Pressearbeit der Organisation macht. Als das Gespräch wieder auf die Regierung kommt, ballt Claus Blohm die Fäuste. „Ich darf mich nicht aufregen“, sagt er und lächelt in einer Mischung aus Selbstironie und Verärgerung.
Seit der Elbvertiefung ist er von der Bundesregierung enttäuscht. Er befürchtet, dass das Wasser verschmutzt und der Salzwassergehalt im Fluss ansteigt, aus dem er das Wasser für seine Apfelbäume zapft. „In Berlin werden Entscheidungen getroffen ohne Rücksicht auf ihre Auswirkungen“, sagt er frustriert.
Das Ausmaß seiner Enttäuschung hat auch eine nicht rein finanzielle Komponente. Vor drei Jahren musste die Familie ihre Kirschbäume – ein Viertel des gesamten Baumbestandes – roden. Die Kirschfruchtfliege, deren Maden im Fruchtfleisch schlüpfen, hat die Früchte verdorben. Bis vor einigen Jahren war sie nur südlich von Kassel beheimatet, inzwischen ist sie der steigenden Temperaturen wegen bis ins Alte Land vorgedrungen.
Gerade für Johannes und Franziska Blohm, für die die Bäume mit Kindheitserinnerungen verbunden sind, sei der Schritt schmerzhaft gewesen. Zu ihren schönsten Erinnerungen gehören die Fahrten am Wochenende nach Hamburg zum Markt, um die Ernte zu verkaufen – damals noch unter dem Siegel „garantiert madenfrei“.
Gerodete Kirschbäume: Mit dem Klimawandel kamen die Schädlinge / Foto: Ulrich ThieleAls Franziska Blohm von einem Auslandsjahr zurückkehrte, waren die Bäume fort. Die Überreste liegen noch immer auf der Plantage, ein tristes Brachland zwischen der gerade sprießenden Blütenpracht der Apfelbäume. „Das war ein Schock, als die Bäume, unter denen wir als Kinder gespielt haben, weg waren“, sagt die Studentin. Ihr Bruder Johannes sieht die Entscheidung als notwendigen Schritt: „Wir konnten die Kirschen so einfach nicht mehr verkaufen, unsere Kunden erwarten Qualität“, sagt er.
„Im großen Stil die Klappe aufmachen“, sagte er einmal einem Journalisten, das sei es, was sie mit dieser Klage tun. Der Fotograf für die Pressebilder ist inzwischen aus Berlin angekommen. Claus, Johannes und Franziska Blohm streifen mit ihm zwischen den Apfelbäumen entlang, posieren mit ihrem Hund Jürgen für die Fotos. Sie sind ruhig und wirken müde, doch auch das hier sei eine Form des Klappeaufmachens, wie sie sagen, denn die Bilder werden durch die Medien gehen. Vielleicht wird im Juni ein Meilenstein gesetzt. Sollte das Verwaltungsgericht die Klage zulassen, käme der Prozess erst richtig ins Rollen.
Dieser Text stammt aus SZENE HAMBURG, Juni 2019. Titelthema: Was ist los, Altona?
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