Volker: „Sie schützen die Menschenrechte vor den Menschen“

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„Ich möchte eine Wohnung, wo ich lauter sein kann“: Volker (Foto: Markus Gölzer)

Volker ist seit sechs Jahren obdachlos und wohnt aktuell im Bedpark Hostel, einem Hotel, das auch Menschen ohne Zuhause beherbergt. Das Winternotprogramm der Stadt Hamburg lehnt er ab

Text & Foto: Markus Gölzer

Volker kommt bestens vorbereitet zum vereinbarten Gesprächstermin und händigt neben einer handlichen „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen ein selbst verfasstes Pamphlet zu dem Thema aus. Auf den ersten Blick wirkt er hinter seinem langen Bart jünger als 65. Auf den zweiten auch. Antworten kommen schnell und präzise, der Tonfall bleibt entspannt. Wenn er über eine Frage nachdenken muss, wiederholt er sie, um zügig druckreif Stellung zu beziehen. Dabei bewahrt er eine leicht ironische Distanz, auch zu sich selbst.

Wie bei der Schilderung seines Wegs vom Selbstständigen zum Obdachlosen: „Ich hatte ein nicht regelkonformes Hobby: Ich habe mich mit Schwarzfahren beschäftigt. Dann kam irgendwann der Haftbefehl. Für meine Logik und mein Rechtsverständnis muss erst ein Urteil da sein, bevor ein Haftbefehl ausgestellt wird. Ich hätte das die ganze Zeit abwenden können, weil ich immer Geld auf der Seite hatte. Aber die Gerichte haben sich einen Scheißdreck um meinen Widerspruch gekümmert.“ Volker tauchte unter, wurde nach einem halben Jahr am Altonaer Bahnhof abgegriffen, landete im Gefängnis, dann auf der Straße.

Sein altes Leben, samt Bauernhof als Altersruhesitz, ist vorbei. Er hat ein neues bekommen, von dem er hofft, dass er es nach seinen Wünschen gestalten kann. So gründete er einen „Mobilen Trommelkreis“, der gut lief, bis Corona kam. Als weitere Idee würde Volker gern eine Bewegung ins Leben rufen. Eine, die die Ursachen der Obdachlosigkeit bekämpft, nicht nur die Symptome.

Sich entfalten können

Die Menschenrechte sagen in Artikel 25, dass jeder ein Recht auf eine Wohnung hat. Volker fordert nicht nur Wohnraum, der bezahlbar ist, sondern bedarfsgerecht. Wo sich die Menschen entfalten können, ihr Selbstvertrauen zurückgewinnen: „Was bedarfsgerecht ist, muss jeder Mensch selbst entscheiden. Ich möchte eine Wohnung, wo ich lauter sein kann. Wegen dem Trommeln. Ist ja bekannt, dass das nicht unbedingt leise ist.“ Hierzu würde er gern eine Kundgebung organisieren vor dem Hamburger Rathaus. Seine Vision: Viele Obdachlose kommen zusammen und jeder baut ein Tiny House am Rathausmarkt. Drei Monate lang.

Kraft schöpft er im Café Augenblicke, einem Begegnungscafé, wo er regelmäßig isst und Bekannte trifft. „So richtig Obdachlosentagesstätten mag ich nicht unbedingt. Ich glaube, das bekommt einem nicht so gut. Das hat mit den Gesprächsthemen zu tun. Es sind wenig Gespräche, wie man aus der Obdachlosigkeit wieder rauskommt. Viele haben das Hobby Alkohol. Ich selber trinke keinen Alkohol, auch wenn viele denken, das müsste man als Obdachloser. Das ist Quatsch. Es gibt viele Obdachlose, die keinen Alkohol trinken.“

Ein echtes Langzeitprojekt war die Bearbeitung seines Antrags beim Jobcenter auf Erstattung der Kosten der Unterkunft: über zwei Jahre. Gar nicht schlecht, wenn andere von sieben Jahren berichten. Doch schlecht, weil die Behörden die Situation der Antragssteller genau kennen. Als Hartz-IV-Empfänger bekommt Volker Geld für seinen Lebensunterhalt. Dazu gehören zwingend die Kosten für Unterkunft, die aber Obdachlosen vorenthalten werden. Pünktlich zur Weihnachtszeit wurde der Antrag abgelehnt. Volker geht jetzt in Berufung.

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

Er findet: Der Staat maßt sich an, zu bestimmen, erfüllt aber selbst seine Pflicht nicht. Und zwar das Recht auf eine Wohnung. „Die EU hat die Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Und genau das machen sie. Sie schützen die Menschenrechte. Vor den Menschen.“ Auf die Frage, ob das auch für das Winternotprogramm gelte, wird Volker fast ungehalten: „Wir reden hier über Menschenrechte. Ich glaube, da wird die Frage hinfällig. Werden in den Winternotunterkünften die Menschenrechte eingehalten? Haben die da eine Privatsphäre? Ist es ein Menschenrecht, eine Privatsphäre zu haben? Also, worüber reden wir hier?“

Die Antwort liefert er im Einstieg seines Pamphlets: „Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Organe und die dafür arbeitenden Erfüllungsgehilfen haben sich dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht. Den Beweis können wir jeden Tag sehen: Tausende von Menschen, die obdachlos sind.“


 SZENE HAMBURG Stadtmagazin, Februar 2021. Das Magazin ist seit dem 28. Januar 2021 im Handel und auch im Online Shop oder als ePaper erhältlich!

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