Resozialisierung: Die Last der Freiheit

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Hinter der Mauer hat alles seine Ordnung, das Leben davor aber einige Hürden (Foto: Maren Michels)

Wer aus der Haft entlassen wird, hat oft kein Geld, keinen Job und kaum Perspektiven. Auf dem Weg in ein geregeltes Leben braucht es viel Unterstützung, die nicht jeder bekommt – denn das System krankt

Text: Sophia Herzog

Für Stephan* ist es der „Ferrari unter den Hamburger Unterkünften“. Der 40-Jährige sitzt im Büro des „Hamburger Fürsorgeverein von 1948“, eine Kaffeetasse in der einen, einen Keks, den er sich gerade vom Konferenztisch geangelt hat, in der anderen Hand. Seine Wohnung liegt nur ein paar Stockwerke tiefer – im Wohnheim des Fürsorgevereins, in dem ehemalige Strafgefangene nach ihrer Entlassung bis zu eineinhalb Jahre ein temporäres Zuhause finden. Hier sollen sie mit enger Betreuung und Beratung in die Gesellschaft zurückintegriert werden.

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Das Wohnheim an der Max-Brauer-Allee

Stephan kam im Oktober des letzten Jahres in dem Wohnhaus in der Max-Brauer-Allee an, direkt aus der Haft. Es war nicht seine erste. Viermal wurde Stephan bereits wegen Diebstahl, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung verurteilt. Das erste Mal, 2002, sei es für ihn fast ein Segen gewesen, erzählt er heute, „Ich war damals völlig auf Drogen“. Gleich nach der Entlassung ist er „wieder rein ins alte Leben“. Es folgte ein zweiter Gefängnisaufenthalt, anschließend zog er zu seiner Freundin. „Wir hatten sehr viel Kindesverlust“, erzählt Stephan. „Neun Mal.“ Es kam oft zu Streit, „Ich bin dann ausgerastet, in die Stadt gefahren, hab das ganze Wochenende durchgemacht, Drogen und Alkohol konsumiert, mich in Kneipen geprügelt, eine Anzeige nach der anderen kassiert“, so Stephan. „Und dann kam die nächste Haft.“

Fälle wie der von Stephan sind für Deutschland nicht ungewöhnlich: Wer hierzulande einmal in Haft landet, der sitzt mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwann wieder hinter Gitter. Laut einer Untersuchung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wird jeder zweite Straffällige in den neun Jahren nach seiner Entlassung rückfällig – davon wiederrum die Hälfte sogar innerhalb des ersten Jahres.

„Freiheit kann überfordern“

Ein Blick ins nördliche Europa zeigt, dass das auch anders geht: In Norwegen liegt die Rückfallquote von ehemaligen Häftlingen bei rund 20 Prozent. Dabei ist die Resozialisierung von Straftätern in Deutschland sogar als wichtigstes Vollzugsziel im Strafvollzugsgesetz aufgeführt. Gleich im zweiten Paragraphen des Gesetzestexts steht: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“ Aber: Was macht das so schwer?

„Freiheit kann überfordern“, findet Sozialpädagogin Elena Massaro, die im Wohnheim des Fürsorgevereins entlassene Strafgefangene betreut. Viele Männer, mit denen sie hier zu tun habe, kämen aus schwierigen Verhältnissen, haben Beziehungsabbrüche zu Vätern oder anderen nahestehenden Personen erlebt und wären mit Armut, Gewalt und frühestem Drogenkonsum aufgewachsen. „Wenn ich früher nicht gelernt habe, wie ich mein Leben gut organisiere, dann lerne ich das natürlich auch nicht im Knast.“ Denn dort, so Elena, sei alles organisiert. Tagesabläufe sind strukturiert und vorgegeben, Insassen müssen sich um wenig selbst kümmern. „Wer sich im Gefängnis anpasst und an die Regeln hält, findet sich nicht automatisch in der Freiheit zurecht“, so Elena.

„Selbstbestimmung, Frustrationstoleranz oder Entscheidungsfindung sind Eigenschaften, die man im Gefängnis nicht braucht oder lernt.“ Aber mit der Freiheit nach der Entlassung kommen auch die Verpflichtungen: Ex-Inhaftierte müssen Arbeitslosengeld beantragen, mit der Krankenversicherung sprechen und sich bei den Behörden ummelden. Das ist kompliziert und dauert oft mehrere Wochen. „Ein ganz großes Paket, mit dem viele überfordert sind“, so Elena. „Nachdem sie zum Teil lange Zeit eingesperrt waren und dann plötzlich wieder aktiv und eigenverantwortlich handeln müssen, geben manche auf und gehen wieder klauen oder dealen, um sich über Wasser zu halten.“ Andere flüchten sich, wie Stephan nach Haft Nummer eins, in alte Lebensmuster – Menschen mit einer Drogenvergangenheit beispielsweise finden in Rauschmitteln eine Zuflucht, die ihnen die Realität nicht bieten könne.

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Wohnheim und Anlaufstelle: Hier bekommen ehemalige Straffällige Unterstützung

Beim Hamburger Fürsorgeverein füllen Elena und ihre Kollegen Anträge aus oder begleiten bei Behördengängen. Wenn die vielen Formalien, die nach der Haft anfallen, abgearbeitet wurden, helfen sie bei der Zukunftsplanung oder der Job- oder Wohnungssuche. Auch nach dem Auszug aus dem Wohnheim bleiben die Pädagogen auf Wunsch noch länger Ansprechpartner. „Ich frage mich schon, wie die Menschen nach der Haft diese Hürden überwinden, wenn sie nicht die gleiche Unterstützung haben, die wir hier im Fürsorgeverein bieten“, so Elena.

21 Plätze bietet das Wohnheim – bei rund 3.500 Inhaftierten, die jährlich aus dem Hamburger Strafvollzug entlassen werden. Wer einziehen will, muss sich deshalb offiziell bewerben und in einem langen Vorstellungsgespräch eine entsprechende Motivation zur Veränderung zeigen. Neben dem Fürsorgeverein engagieren sich zwar auch noch andere Einrichtungen, wie der Integrationshilfen e. V., für die Resozialisierung, eine gesetzliche Regelung gab es bis vor Kurzem aber nicht.

Neue Gesetzgebung

Lange diskutiert wurde das im Januar in Kraft getretene „Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz“ – mit dem Ziel „straffällige Klientinnen und Klienten zu befähigen, ein Leben in Eigenverantwortung ohne weitere Straftaten zu führen“. Die neue Gesetzgebung räumt jedem Strafgefangenen in Hamburg einen Rechtsanspruch auf einen Wiedereingliederungsplan ein.

Auf dem Papier liest sich die neue Maßnahme gut: Den Gefangenen soll in den sechs Monaten vor der Entlassung ein breites Angebot „von der Suchtberatung, der Schuldnerberatung über schulische- und berufsbildende Maßnahmen bis hin zu therapeutischen Angeboten“ offenstehen. Und auch nach der Haft sollen die Straffälligen laut Gesetz für ein weiteres halbes Jahr von einem „Fallmanager“ Unterstützung in Sachen Wohnungs- oder Jobsuche, Anträgen oder Gesundheitsfragen bekommen.

Dieses sogenannte „Übergangsmanagement“ soll so dem „Entlassungsloch“ entgegenwirken. „Das Gesetz stellt die Weichen richtig“, findet Prof. Dr. Bernd Maelicke, Experte für Kriminal- und Sozialpolitik und Honorarprofessor an der Leuphana Universität in Lüneburg. Dass ambulante Maßnahmen, also die Betreuung durch das Übergangsmanagement nach der Entlassung, überhaupt gesetzlich geregelt werden, sei modellhaft für andere Bundesländer – eine ähnliche gesetzliche Regelung gibt es bis jetzt nur im Saarland. Bisher wurde in Deutschland zu sehr auf die Reformation und Modernisierung des Strafvollzugs gesetzt. Aber das Gefängnis selbst kann die Aufgabe der Wiedereingliederung nach der Entlassung nicht übernehmen. Die ambulante Betreuung zur Resozialisierung sei nicht nur effektiver, sondern langfristig auch billiger, so Maelicke, „Dieser Blickwinkel setzt sich immer mehr durch.“

Die Einführung des Gesetzes ist also generell eine positive Entwicklung – das System, in das es eingeführt wurde, hat laut Bernd Maelicke allerdings seine strukturellen Fehler. Erster Kritikpunkt: Die Gerichts- und Bewährungshilfe, also die Sozialen Dienste der Justiz, die sich um die Wiedereingliederung der Straffälligen kümmern, sind in Hamburg organisatorisch in die Behörde für Soziales integriert. In allen anderen Bundesländern liegen diese Aufgaben bei der Justizbehörde. Das sei sinnvoll, weil so die Zusammenarbeit mit Staatsanwälten, Richtern und dem Strafvollzug im Alltag weitaus effektiver gestaltet werden könne, so Maelicke. Denn: Gerichts- und Bewährungshilfe werden nur dann tätig, wenn sie einen Auftrag von der Staatsanwaltschaft oder von Gerichten erhalten. Weil diese Kommunikation in Hamburg nicht nur innerhalb der Justiz abläuft, führt das zu sinkenden Auftragszahlen. Dadurch gehen auch die Betreuungen durch die Bewährungshilfe nach der Entlassung zurück, kritisiert Maelicke. „Damit nimmt die Gefahr von Rückfällen zu, und das sollte unbedingt vermieden werden.“

Neben der Neuorganisation wünscht er sich von der Stadt Hamburg außerdem: mehr finanzielle Förderung für und eine engere Zusammenarbeit mit der freien Straffälligenhilfe, also den vielen Vereinen und Organisationen, die sich außerhalb des staatlichen Systems für die Resozialisierungshilfe engagieren. Diese leisten in Sachen Eingliederung sehr wichtige Arbeit, in dem neuen Gesetz haben sie aber nur eine nachrangige Bedeutung. „Diese Strukturprobleme werden durch das neue Gesetz nicht behoben.“

„Ich bin froh, hier zu sein“

Wie wirksam das Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz also tatsächlich sein wird, zeigt sich wohl erst in einigen Monaten. Konkrete Zahlen, die den Erfolg der neuen Regelung belegen könnten, gibt es bisher noch nicht. In den ersten drei Monaten sind laut einer Kleinen Anfrage der CDU an den Senat 371 Strafgefangene für die Beratung des Übergangsmanagements in Frage gekommen, weil ihre Haftentlassung sechs Monate entfernt war. 274 von ihnen wurden tatsächlich beraten, der Rest wurde frühzeitig entlassen oder lehnte die Maßnahme ab. Inwiefern für diese Strafgefangenen aber tatsächlich ein Resozialisierungsplan erstellt wurde, kann der Senat noch nicht beantworten. Eine Evaluation befände sich in der Vorbereitung.

Auch, wenn es noch keine aussagekräftigen Statistiken gibt – was Resozialisierung für den Einzelnen bedeutet, zeigt ein Blick auf das Wohnheim des Fürsorgevereins. „Die Männer, die hier leben, strengen sich alle wahnsinnig an und geben sich richtig Mühe“, erzählt Elena. Einer davon ist Stephan: Jetzt, da er es bis zum Fürsorgeverein geschafft hat, will er dranbleiben. „Ich bin froh, hier zu sein“, sagt er. Im Wohnheim fühle er sich zwar wohl, ein richtiges Freiheitsgefühl habe er bei der engen Betreuung der Pädagogen allerdings nicht. „Ich weiß aber auch, dass ich meine Ziele nicht erreichen würde, wenn ich komplett frei wäre.“ Seine Ziele, das sind: ein fester Job, eine eigene Wohnung. Die Zukunft geht er Schritt für Schritt an, eins nach dem anderen. „Aber jetzt gerade, für den Moment, ist alles gut.“

*Name wurde geändert, aber ist der Redaktion bekannt


Szene-Hamburg-August-2019-TitelDieser Text stammt aus SZENE HAMBURG, August 2019. Titelthema: Wie sozial ist Hamburg? Das Magazin ist seit dem 27. Juli 2019 im Handel und zeitlos im Online Shop oder als ePaper erhältlich! 


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