Gericht: Sicherung des Stahltragwerks ist verpflichtend
Im jahrelangen Streit um die Schiller-Oper im Stadtteil St. Pauli hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen: Die Eigentümerin muss das denkmalgeschützte Stahltragwerk sichern und bestehende Mängel beseitigen. Auch in seinem stark reduzierten Zustand gilt das frei stehende Stahlgerüst weiterhin als Teil des geschützten Denkmals. Der Konflikt um die Schiller-Oper dauert seit Jahren an. Die Eigentümerin hatte den Abriss des Stahltragwerks angestrebt, während die Stadt dies mit Verweis auf den Denkmalschutz ablehnte. Bereits 2024 ordnete die Stadt an, das verbliebene Tragwerk zu sichern, nachdem erhebliche bauliche Mängel festgestellt worden waren. Sollte nun die Eigentümerin die Maßnahmen nicht umsetzen, kann die Stadt die Arbeiten selbst veranlassen und ihr die Kosten in Rechnung stellen.
Schiller-Oper: Bauwerk mit wechselvoller Nutzungsgeschichte
Die Schiller-Oper wurde Ende des 19. Jahrhunderts als fester Zirkusbau errichtet und entwickelte sich in den folgenden Jahren zu einem viel genutzten Veranstaltungsort. Später wurde der Rundbau durch Anbauten erweitert und unter anderem als Theater- und Opernhaus genutzt. Nach Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg und einer langen Phase wechselnder Nutzungen, darunter als Unterkunft, Lager und Veranstaltungsort, veränderte sich die Bausubstanz zunehmend. Im Zuge von Rückbau und Verfall blieb schließlich vor allem das markante Stahltragwerk der ehemaligen Rotunde erhalten. Diese Konstruktion gilt als seltenes Zeugnis der Zirkusarchitektur des 19. Jahrhunderts und steht seit 2012 unter Denkmalschutz.
Die Schiller-Oper ist damit vorerst gesichert, ihre künftige Nutzung jedoch weiterhin ungeklärt.

