Der Karfreitag ist einer der höchsten Feiertage im Christentum und gilt in Deutschland als sogenannte Stiller-Feiertag. Das heißt, an diesem Tag gelten besondere Regelungen, so auch in Hamburg. Bisher waren daher „der Unterhaltung dienenden öffentliche Veranstaltungen, musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten“ und „alle sportlichen Veranstaltungen, soweit sie mit Auf- oder Umzügen oder mit Unterhaltungsmusik verbunden sind“ an diesem Tag zwischen 2.00 Uhr am Morgen bis 2.00 Uhr am Morgen des Folgetages verboten. Das ändert sich jetzt.
Am 19. März 2024 beschloss der Hamburger Senat die Aufweichung dieses Verbotes. Schon für Ostern 2024 gilt daher: Das Tanzverbot gilt nur noch von 5.00 Uhr am Karfreitagmorgen bis Mitternacht. Das heißt, es darf fünf Stunden mehr gefeiert werden. Doch damit dürfte die Diskussion noch nicht beendet sein. Denn zu Ostern 2023 forderte das Clubkombinat Hamburg noch die komplette Abschaffung des Tanzverbots am Karfreitag. In Bezug auf das Aufweichen des Tanzverbots äußert sich Thore Debor vom Clubkombinat heute gegenüber SZENE HAMBURG vorsichtig optimistisch: „Die neue Verordnung zum Tanzverbot ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Konzerte bleiben am Karfreitag aber weiterhin in der Musikstadt Hamburg unterbunden.“