In 40 Jahren beim Landeskriminalamt Hamburg hat Uwe Chrobok einiges miterlebt. Ein Gespräch über Berufsethik und die enorme Entwicklung der DNA-Analyse
Interview: Ulrich Thiele
Foto: Jakob Börner
SZENE HAMBURG: Herr Chrobok, zugespitzt formuliert, suchen Sie und Ihr Team keine Mörder, sondern ob überhaupt ein Mord oder ein Fremdeinwirken stattgefunden haben könnte. Wie gehen Sie dabei vor?
Uwe Chrobok: In aller Regel werden wir von Streifenwagenbesatzungen angerufen, wenn es bei einem Todesfall dubiose Umstände gibt. Je nach Lage entscheiden wir dann, ob wir ausrücken und uns die Situation vor Ort ansehen. Wenn wir hinfahren, gehen wir so vor wie die Mordkommission und die Spurensicherung: unter Vollschutz, mit weißem Anzug, Handschuhen, Mundschutz, Kapuze, um nicht einen eventuellen Tatort zu kontaminieren. Dann untersuchen wir den Leichnam so, wie ein Rechtsmediziner es auch tut.
Wie viele Fälle untersuchen Sie im Jahr?
Von insgesamt rund 18.000 Sterbefällen in Hamburg untersuchen wir ungefähr ein Drittel.
In einigen Fällen erhalten Sie auch Nachricht vom Hausarzt, wenn er ein mögliches Fremdeinwirken feststellt.
Genau. Die Schutzpolizei wird vom Hausarzt informiert, dass eine natürliche Todesursache nicht bestätigt werden kann, weil dem Tod zum Beispiel ein Sturz vorausgegangen ist, oder weil jemand im Zuge einer Operation gestorben ist und es durchaus einen Zusammenhang geben könnte. Dann wird der Sterbefall zwar gemeldet, wir stellen den Leichnam aber sicher, er kommt ins Institut für Rechtsmedizin, und wir übernehmen die Aufklärung.
Die sogenannte Kausalkette
Laut Statistik sind nur rund zwei Prozent der Todesbescheinigungen fehlerfrei. Wie kommt es dazu?
Es kommt häufig vor, dass die Ärzte einen natürlichen Tod bescheinigen, weil die Todesursache natürlich und isoliert betrachtet auch nachvollziehbar erscheint. Gleichwohl kann sich ein scheinbar natürlicher Todesfall aber auch anders darstellen.
Mein Paradebeispiel ist ein realer Fall: Es gibt einen Verkehrsunfall, der Beifahrer ist danach von Hals ab gelähmt, dadurch bettlägerig und bedarf der Pflege. Nach einem halben Jahr erkrankt er an einer Lungenentzündung. Der Patient verstirbt an dieser Lungenentzündung und die Todesursache ist, rein medizinisch betrachtet, natürlich. Dann aber kommen die Zusammenhänge ins Spiel: Warum ist er an dieser Lungenentzündung überhaupt erkrankt?
Dann greift die sogenannte Kausalkette: Wäre der Unfall nicht gewesen, hätte er keinen hohen Querschnitt erlitten, wäre nicht bettlägerig geworden und wäre durch die Bettlägerigkeit nicht an der Lungen entzündung erkrankt.
Mit welchen Folgen?
Es entstehen juristische Kniffe: Der Fahrer, der den Verkehrsunfall verursacht hat, wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Da der verletzte Mensch aber später daran gestorben ist, hat sich die Rechtsart in der Form geändert, dass aus der fahrlässigen Körperverletzung eine fahrlässige Tötung geworden ist.
Wie kam der Fall heraus?
Der verstorbene Mann wurde eingeäschert. Vor jeder Einäscherung ist, anders als bei einer klassischen Beerdigung, noch mal eine amtsärztliche Leichenschau vorgeschrieben. In Hamburg sind es die Rechtsmediziner, die diese Leichenschau durchführen, und die uns in diesem Fall gemeldet haben: Verkehrsunfall mit hohem Querschnitt in der Vorgeschichte – das kann daher kein natürlicher Tod sein. Wäre er beerdigt worden, wäre das nicht herausgekommen.
„Wir gehen mit schwierigen Themen ganz offen um“
Gibt es Methoden gegen solche Lücken?
Im Moment gibt es in Hamburg keine Methoden, die das sicherstellen können. Andere Bundesländer arbeiten nach einem anderen System. Bremen hat das Prinzip, dass alle Verstorbenen solange bei den Bestattungsunternehmen bleiben, bis eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.
Das Hauptproblem an dieser Methode ist aber, dass, wenn der Leichnam vom Fundort entfernt wird, ohne dass die Polizei dort tätig gewesen ist, alles verändert ist und die Spurensicherung nicht mehr richtig arbeiten kann. Der Fundort muss „eingefroren“ werden, bis wir uns den Tatort zusammen mit der Spurensicherung gründlich angesehen haben.
Was schlagen Sie vor?
Für Hamburg wäre die Ideallösung, dass die Amtsärzte gemeinsam mit der Polizei, die Leichenschau für jeden Verstorbenen vor Ort durchführen würden.
Sie sind oft mit dem Tod konfrontiert. Wie gehen Sie mit der Schwere Ihres Berufs um?
Wir haben die Möglichkeit, an unsere Seelsorger oder psychosoziale Notfallbetreuung heranzutreten. Wir in unserem speziellen Sachgebiet gehen mit schwierigen Themen ganz offen und ehrlich um. Aber nicht jeder kann mit jeder Art des Versterbens gleich gut umgehen.
Ich mag überhaupt keine Fälle, in denen Menschen von einer Bahn überfahren wurden. Wenn Leute sich vor einen Zug geworfen haben in suizidaler Absicht, birgt die Feuerwehr die Leichenteile. Ich muss dann in diesen Leichenteilen zum Beispiel nach einem Ehering suchen, was es mir ermöglicht, diese Person zu identifizieren. Andere haben damit überhaupt kein Problem.
Der „CSI“-Effekt
Ihre Arbeit beinhaltet spezielle Herausforderungen. Wie sieht es mit Nachwuchs aus?
Wer zu uns will, hospitiert zunächst für rund zwei Wochen bei uns, in denen wir gucken, ob derjenige überhaupt geeignet ist und die Aufgabe ernst nimmt. Ich habe auch schon Leute abgelehnt, die die Voraussetzungen nicht mitgebracht haben.
Ich bin auch als Prüfer bei Bewerbungsgesprächen dabei und stelle immer wieder fest: Viele denken, die Arbeit hier wäre so, wie sie in Fernsehserien dargestellt wird. Die wollen am liebsten Forensiker und Profiler in einem sein und auch noch die bösen Buben selbst überführen.
Gucken Sie Krimiserien oder ärgern Sie sich dann nur?
(lacht) Ich war auch mal großer „CSI“-Fan. Dieser „CSI“-Effekt ist tatsächlich wissenschaftlich erwiesen – die Leute sehen sich diese Serie an und erwarten das gleiche Verhalten, das ein Horatio Caine an den Tag legt, auch von uns – also locker die Sonnenbrille abnehmen und dann aus fünf Metern Entfernung die Hautschuppe auf dem Gardinenbrett entdecken. Aber das ist natürlich alles nicht realistisch. Außerdem sind die Amerikaner auch weiter als wir, was die DNA-Analytik und die Geschwindigkeit der DNA-Ausmusterung angeht.
Aber auch in Deutschland haben sich die technischen Möglichkeiten entwickelt …
Als ich Mitte der 90er zur Mordkommission kam, steckte die DNA-Analytik noch in den Kinderschuhen. Wir haben damals immer eine Röhre mit Blut in der Serologie abgegeben und waren schon froh, wenn wir die Blutgruppe definieren konnten.
Heute können wir einen mikroskopisch kleinen Blutfleck am Tatort sichern. Die Möglichkeiten reichen bis zum genetischen Phantombild, allerdings dürfen wir in Deutschland aus Datenschutzgründen nur bestimmte Sequenzen eines DNA-Strangs untersuchen.
Den Niederländern und den USA ist es erlaubt, aus dem DNA-Material ein Phantombild zu erstellen. Ich war ein mal dabei, als die Software mit Probanden getestet wurde – ich war beeindruckt, wie frappierend die Ähnlichkeit zwischen der realen Person und dem Phantombild war.
„Die Berufsethik ist enorm wichtig“
Wie sieht Ihre Arbeit in der Identifizierungskommission aus?
Zum Beispiel nach dem Tsunami in Südostasien 2004 waren wir Teil einer internationalen Unit, die die Identifizierung dieser Zigtausenden Menschen durchgeführt hat. Wir haben die so genannten Ante-Mortem-Daten, also der Daten, die vor dem Tod entstanden sind, beigesteuert. Auch beim Absturz der German Wings vor vier Jahren in den Alpen waren wir in diesem Bereich beteiligt.
Unser letzter Einsatz war das Busunglück auf Madeira. Da war ein Hamburger Ehepaar dabei und wir haben bei der Identifizierung geholfen, indem wir diese Daten hier erhoben haben in Form von Fingerabdrücken und DNA-Material. Bei dieser Arbeit ist übrigens die Berufsethik enorm wichtig – ein Thema, das mich sehr beschäftigt und über das ich Vorträge halte.
Erzählen Sie.
Bei dem German-Wings-Absturz sind sehr viele, auch kleine Leichenteile gefunden worden. Ein Beispiel: Nun findet man den Teil einer Fingerkuppe, und dann stellt sich die ethisch-moralische Frage: Wenn ich diese Fingerkuppe untersuche, habe ich am Ende ein DNA-Muster, aber keine Fingerkuppe mehr. Was soll ich den Angehörigen sagen? Wir haben die Fingerkuppe Ihrer Tochter gefunden, aber jetzt ist sie nicht mehr da, weil wir jetzt sicher sind, dass das die Fingerkuppe Ihrer Tochter war. Das sind die Fragestellungen, die richtig tief in den Bereich Ethik, Theologie und alles, was damit zusammen hängt, hineingehen.
Landeskriminalamt Hamburg: Bruno-Georges-Platz 1 (Winterhude)
Dieser Text stammt aus SZENE HAMBURG, September 2019. Titelthema: Mobilität – Das bewegt die Stadt. Das Magazin ist seit dem 29. August 2019 im Handel und zeitlos im Online Shop oder als ePaper erhältlich!