Corona-Krise: Die Gastro klagt auf Schadensersatz

corona-entschaedigung-gastro
Die Gastronomie klagt Corona-Entschädigung ein (Foto: Unsplash/Moritz Mentges)

Die Corona-Krise zwingt das Gastgewerbe in die Knie. Doch die Gastro-Branche wehrt sich: Sie klagt auf Schadensersatz.

Text: Jessica Bolewski

Seit Beginn der Corona-Krise setzen sich Hamburgs Gastronomen wie Koral Elci, Geschäftsführer der Kitchen Guerilla, und Johannes Riffelmacher, Gründer von Salt & Silver, gemeinsam für die Branche ein. Zusammen haben sie “Kochen für Helden” in Hamburg organisiert, einen Brandbrief an die Bundesregierung geschrieben und eine Petition zur Rettung der deutschen Gastronomie gestartet – eine befriedigende Lösung des Problems gibt es ihrer Meinung nach dennoch nicht. Der Gastro-Branche reicht’s: Sie klagt auf Schadensersatz für die Monate März bis Oktober und will versuchen, ihre Betriebe zu retten.

Gastro-Krise: Der Anspruch auf Corona-Entschädigung

“Es besteht unserer Ansicht nach ganz klar ein Entschädigungsanspruch”, sagt Ingo Valldorf, Pressesprecher für Gansel Rechtsanwälte. Die bisherige Auslegung des Infektionsschutzgesetzes durch die Länder sei in Schieflage: “Tritt in einem Betrieb Corona auf und muss diesbezüglich geschlossen werden, so bekommt das Unternehmen eine Entschädigung – unabhängig von den vom Betrieb durchgeführten Hygienemaßnahmen. Wird ein Unternehmen jedoch vorsorglich geschlossen, ohne, dass ein Corona-Fall auftritt, so erhält der Betrieb nach dieser Auslegung keine Entschädigung”, erklärt Valldorf.

Das Verhalten zur Pandemie-Eindämmung würde also indirekt bestraft. Das könne vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein, so der Pressesprecher. In diesem Fall geht die Kanzlei mit der Option der Staatshaftung gegen die Bundesländer vor und will, unter anderem mit Bezug auf die Auslegung des Infektionsschutzgesetzes, einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Staat geltend machen.

Eine weitere Möglichkeit, dem Gastgewerbe in der Corona-Krise zu helfen, sieht die Kanzlei darin, die zuvor vereinbarte Betriebsschließungsversicherung in Anspruch zu nehmen – denn viele Versicherer würden sich weigern, einzuspringen. Für all die Betriebe, die eine solche Versicherung abgeschlossen haben, müsse der Vertragstext im Einzelfall genau geprüft werden, so Ingo Valldorf.

Rechtliches Vorgehen der Gastronomie

Deutschlands größte Verbraucherschutzkanzlei vertritt das Gastgewerbe in Sachen Corona-Entschädigung und kann in dieser Sache bereits rund 2.000 angemeldete Betriebe verzeichnen. Im ersten Schritt registrieren sich die Unternehmer unverbindlich über das Online-Formular auf der Kanzlei-Website. Anschließend können sie alle relevanten Abrechnungen und Angaben zum Betrieb hochladen und das Mandat wird geschlossen.

Laut Valldorf ist die rechtzeitige Mandatierung hierbei besonders wichtig: “Der Anspruch der Betroffenen kann nach dem Infektionsschutzgesetz ein Jahr nach den ersten Beschränkungen verfallen, somit im März 2021. Bis dahin müssen sich die Betriebe registriert haben.”

Die Kosten trägt entweder die Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden, oder ein Prozessfinanzierer übernimmt die vorab anfallenden Verfahrenskosten. Im Erfolgsfall bekommt dieser dann einen Teil der erkämpften Entschädigung. Ein finanzielles Risiko für die Mitstreiter gibt es nicht.

„Es gibt gute Möglichkeiten, Druck aufzubauen!“

Aus Angst vor Sanktionen würden sich viele Betriebe jedoch nicht trauen, gegen ihre Landesregierung vorzugehen, so die Vermutung Ingo Valldorfs. Dabei sollten sie mutig vorangehen, denn die Anwälte der Kanzlei sehen eine positive Trendwende für die Gastronomie: “Gerade in einem Stadtstaat, wie beispielsweise Hamburg, gibt es gute Möglichkeiten, Druck aufzubauen. Die Unternehmen müssen hierfür aber zusammenhalten und Seite an Seite stehen!” Das Eintreten für die eigenen Rechte im Rahmen des Gesetzes kann in einem Rechtsstaat nicht mit einer Strafe belegt werden.

Die Anspruchsschreiben werden nun vorbereitet. Für Ende November wird der zweite Schritt geplant.

Abonniere unseren Newsletter!

Erhalte jeden Tag die besten Empfehlungen für deine Freizeit in Hamburg.

Unsere Datenschutzbestimmungen findest du hier.

#wasistlosinhamburg
für mehr Stories aus Hamburg folge uns auf