Die Jugendleiterin des Hamburger Vereins USC Paloma schweigt. Der Leiter des Nachwuchsleistungszentrums des Berliner Clubs BFC Dynamo meldet sich nicht mehr. Das Presseteam des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auch nicht. Viele Fragen, keine Antworten. Und vor allem: keine schriftliche Urteilsbegründung. Über zwei Monate nach dem Urteil. Das Jugendspiel der U17 des BFC Dynamo gegen den USC Paloma wird in die Geschichte eingehen. Als ein seltsamer Fall mit vielen Verlierern. Rückblende: Am 22. Februar kommt es auf dem Kunstrasenplatz im Sportforum am Weißenseer Weg zum Eklat. In der höchsten Nachwuchsliga des DFB schlägt der BFC Dynamo den USC Paloma mit 1:0 – doch das Ergebnis interessiert nach Spielende keinen mehr. Paloma veröffentlicht nämlich nach der Partie ein Statement auf Instagram mit dem Titel „Klar gegen Rassismus – Zeig Rassismus die Rote Karte!“ „Beim heutigen Spiel zwischen dem USC Paloma und dem BFC Dynamo kam es zu massiven rassistischen Vorfällen, die wir nicht unkommentiert lassen können“, heißt es darin. „Aus dem Zuschauerbereich, wo sich auch Spieler des BFC befanden, waren wiederholt rassistische Beleidigungen sowie Affengeräusche zu hören. Zudem fielen abwertende und menschenverachtende Zurufe gegenüber unseren Spielern. Die Situation war derart belastend, dass ein Spieler unter Tränen das Spielfeld verlassen musste.“ Der Verein werde nun „die Vorfälle konsequent melden sowie alle notwendigen Schritte einleiten“. Für den BFC Dynamo Berlin reagiert der Leiter des Nachwuchsleistungszentrums (NLZ) Tobias Bluhm auf die Rassismus-Vorwürfe. Er sichert Paloma „uneingeschränkte Unterstützung bei der Aufklärung zu“ und stellt klar: „Unser Verein distanziert sich entschieden von jeglicher Form von Diskriminierung, Antisemitismus und Rassismus.“ Jedoch hätten weder „Gespräche mit Ordnerpersonal, Spielern, Trainern sowie anwesenden Zuschauern“ noch das gesichtete Videomaterial die Vorwürfe bestätigen können. Die Angabe eines Linienrichters nach der Partie, „vermeintliche Affengeräusche aus dem Bereich neben dem Spielfeld wahrgenommen zu haben“, stellt Bluhm mit Verweis auf interne Gespräche und das Videomaterial infrage. Die „aus unserer Sicht unbelegte öffentliche Darstellung der Vorwürfe“ werde beim BFC Dynamo als „rufschädigend für unseren Verein“ empfunden.
Der Fall geht vor Gericht
Der BFC Dynamo greift daher auf anwaltliche Unterstützung zurück, damit der USC Paloma den Instagram-Post löscht. Der Hamburger Verein denkt jedoch gar nicht daran – und bleibt bei seiner Darstellung. So kommt es am 1. April zu einer ersten Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt am Main. Dort bekommen die Hamburger Recht. Der BFC Dynamo wird zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. „Dem Verein wird gestattet“, heißt es im Urteil des DFB-Sportgerichts, „hiervon einen Betrag von bis zu 3.333 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus zu verwenden, insbesondere für die Entwicklung eines Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung“. Zudem wird ein Spieler des BFC Dynamo freigesprochen, ein anderer aber für zwölf Wochen gesperrt. Dynamos Reaktion auf dieses Urteil wirkt in ihrer Kombination ungewöhnlich. Der Berliner Verein legt Berufung ein, kündigt aber den gesperrten Spieler fristlos. Warum der Spieler fristlos gekündigt wird, obwohl das Urteil durch die Berufung noch gar nicht rechtskräftig ist und der Verein weiter von seiner Unschuld überzeugt ist, wird nicht erklärt. Nun beginnt der seltsamste Teil der Story. Zunächst einmal dauert es geschlagene dreieinhalb Monate, bis die Berufungsverhandlung vor dem DFB-Bundesgericht in Frankfurt zustande kommt. Die Saison ist bereits vorbei, die Vorbereitung auf die neue Spielzeit läuft schon – und in dieser werden der USC Paloma und der BFC Dynamo nicht einmal mehr in einer Liga spielen. Der DFB erklärt die lange Wartezeit mit organisatorischen Schwierigkeiten. Ein Termin am 18. Mai sei wegen der Verhinderung von Zeugen geplatzt. Am 2. Juni heißt es, das „DFB-Bundesgericht befindet sich weiter in terminlichen Absprachen mit den Anwälten“. Am 13. Juli ist es dann endlich so weit – und der BFC Dynamo wird freigesprochen. Auf Instagram bekräftigt Dynamo daraufhin bezüglich der Rassismus-Vorwürfe seine „Überzeugung, dass es solche Rufe nicht gab“. Die umfangreiche Begründung des eigenen Anwalts und dessen Beweisanträge werden gelobt. Und: „Wieder einmal zeigt sich, dass sich kämpfen lohnt.“
Viele Fragen bleiben bisher ungeklärt
Nun allerdings stellt sich die Frage: Mit welcher Begründung hat das DFB-Bundesgericht den BFC Dynamo eigentlich freigesprochen? Die schriftliche Urteilsbegründung würde diese Frage klären. Doch über zwei Monate nach dem Urteil liegt diese bei Redaktionsschluss immer noch nicht vor. Vorausgegangen ist eine Vertröstungsarie des DFB-Presseteams. Mal liegt die Verzögerung an der „Ferien- bzw. Urlaubszeit“, mal heißt es einfach nur, die Begründung sei noch nicht da und es „könne noch dauern“. Ab und zu garniert das Presseteam seine Vertröstungen mit Entschuldigungen. Mehr passiert nicht. Die Vereine verhalten sich ähnlich merkwürdig. Tobias Bluhm lässt ab dem 13. Juli zwei Anfragen ins Leere laufen. Die Verhandlung in Frankfurt am Main aus seiner Sicht zu schildern oder zu erklären, was nun mit dem fristlos gekündigten Spieler passiert, ist für ihn offenbar keine Option. Palomas Jugendleiterin Nicole Jabs, die beim Urteil des DFB-Bundesgerichts in Frankfurt nicht dabei war, antwortet ebenfalls nicht auf eine Anfrage, ob sie Kontakt zu einer Person bei Paloma herstellen könne, um Einblicke in den Verhandlungsverlauf zu erhalten. So sorgt dieser seltsame Fall letztlich für viele Verlierer. Juristisch, das bleibt festzuhalten, hat der BFC Dynamo gewonnen. Dass NLZ-Leiter Bluhm auf kritische Nachfragen allerdings nicht antwortet, hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Der USC Paloma hingegen hat die von ihm erhobenen Rassismus-Vorwürfe letztlich doch nicht vom DFB bestätigt bekommen – und sagt zum Urteil in zweiter Instanz nichts. Der Instagram-Post, in dem Paloma dem BFC Dynamo Rassismus vorwirft, ist übrigens bis zum heutigen Tage online. Kann man den Verantwortlichen der beiden Vereine noch zugutehalten, dass sie bei dem heiklen Thema aus ihrer Sicht auch als Schutzbefohlene für Jugendliche handeln und eventuelle Widersprüche vielleicht deshalb nicht aufklären, so gilt diese Entschuldigung für den DFB nicht. Das Image des Verbandes ist ohnehin angekratzt. Wenn ein Verband, der sich öffentlichkeitswirksam gegen Rassismus positioniert, nach über zwei Monaten keine schriftliche Erklärung für einen Freispruch liefert, beschädigt das seine Glaubwürdigkeit. Im grellen Scheinwerferlicht des Profifußballs hätte ein solches Vakuum einen massiven Aufschrei ausgelöst. An der Basis des Sports, dem Jugendfußball, darf dieser Umgang mit einem sensiblen Thema nicht zum Standard werden.

